Unterstutzung

Faktenblatt Novemberhilfe

Bundesprogramm

Außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, deren Betrieb aufgrund der zur Bewältigung der Pandemie erforderlichen Maßnahmen temporär geschlossen wird, in Form einer einmaligen Kostenpauschale.

Antragsberechtigte

  • Alle Unternehmen (auch öffentliche), Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die auf der auf Grundlage des MPK-Beschlusses vom 28. Oktober 2020 erlassenen Schließungsverordnungen der Länder den Geschäftsbetrieb einstellen mussten (direkt betroffene Unternehmen),
  • Alle Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den o.g. Maßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen (indirekt betroffene Unternehmen).

Hotels werden als direkt betroffene Unternehmen angesehen.

Förderfähige Maßnahme

Zuschüsse pro Woche der Schließungen in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019.

Soloselbstständige können als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen. Bei Antragsberechtigten, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der Monatsumsatz im Oktober 2020 oder der monatliche Durchschnittsumsatz seit Gründung gewählt werden.

Förderhöchstgrenze/ Beihilferahmen

Die Förderhöchstgrenze bildet der beihilferechtliche Rahmen:

  • Novemberhilfe: Beihilfen bis 1 Mio. Euro (gestützt auf Kleinbeihilfenregelung und De-Minimis-VO)
  • Novemberhilfe plus: Beihilfen über 1 Mio. Euro nach Notifizierung bei der EU-Kommission (Notifizierung voraussichtlich nach Art. 107 Abs. 2 b AEUV).

Anrechnung erhaltener Leistungen

Andere Leistungen für den Förderzeitraum wie Überbrückungshilfe oder Kurzarbeitergeld werden angerechnet.

Anrechnung/ Lieferdienste

Umsätze von mehr als 25 Prozent werden auf die Umsatzerstattung angerechnet (damit es keine Überförderung von mehr als 100 Prozent des Vergleichs-Umsatzes gibt).

Für Restaurants wird die Umsatzerstattung auf 75 Prozent der Umsätze im Vergleichszeitraum 2019 mit vollem Mehrwertsteuersatz begrenzt. Damit werden Außerhausverkaufsumsätze mit reduziertem Mehrwertsteuersatz herausgerechnet. Im Gegenzug werden die Außerhausverkaufsumsätze während der Schließungen von der Umsatzanrechnung ausgenommen, um eine Ausweitung dieses Geschäfts zu begünstigen.

Verbundene Unternehmen

Antragsberechtigung, wenn mehr als 80 Prozent des verbundweiten Gesamtumsatzes auf direkt oder indirekt betroffene Verbundunternehmen entfällt. Erstattet werden 75 Prozent des Umsatzes der betroffenen Verbundunternehmen.

Laufzeit

Dauer der Schließungen im November 2020

Antragstellung

Elektronische Antragstellung durch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und Auszahlung über die Überbrückungshilfe-Plattform.

Soloselbständige sollen bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt sein.

Programmvolumen

Voraussichtlich ca. 10 Mrd. Euro

Haushalt

EPL 60

Verwaltung

Länder