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Unsere Forderung an den Landesvorstand der MIT Sachsen

Memorandum für die Integration der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) für Kassensysteme bis zum 31.12.2021 verlängern

Die Kassensicherungsverordnung, welche bereits im Dezember 2016 erlassen wurde und im Jahr 2020 in ganz Deutschland in Kraft getreten ist, bringt neben der Belegausgabepflicht und der Kassenmeldepflicht auch die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE). Diese Vorrichtung soll verhindern, dass Kassendaten manipuliert werden können.

Diese Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) konnte erst im Dezember 2019 vorläufig zertifiziert werden. Deshalb verkündete das BMF am 6. November 2019 eine Nichtbeanstandungsregelung, wonach es nicht beanstandet wird, wenn Kassen bis längstens 30.09.2019 nicht über eine zertifizierte TSE verfügen.

In der Corona-Pandemie haben es insbesondere klein- und mittelständische Unternehmen mit einer existenziellen Krise zu tun. Um den Druck auf diese nicht weiter zu erhöhen, fordert die MIT Sachsen, das Memorandum für die Integration der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) für Kassensysteme bis zum 31.12.2021 für alle Betroffenen zu verlängern.

Gezeichnet:


Ingo Flemming MdL, Vorsitzender MIT Dresden

Ivar Pommerening, stellv. Vorsitzender MIT Dresden

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